Der Datenschutz

Die RWTH Aachen legt großen Wert auf den Schutz persönlicher Daten. Das Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) und die sich daraus ergebenden Rechte der Betroffenen werden in vollem Umfang berücksichtigt und gewährleistet.

(Quelle: http://www.rwth-aachen.de/go/id/bhrp/)

Die RWTH betont, dass sie großen Wert auf den Datenschutz legt. Dazu kann man geteilter Meinung sein. Im Zusammenhang mit der BlueCard gibt es da einige Fälle, bei denen der Datenschutz etwas zurückgestanden hat. Teilweise hat man die Grundlage für die Erhebung von Daten erst nach Beginn der Erhebung geschaffen, teilweise hat man Daten übermittelt, gespeichert, obwohl die Ordnungen dies nicht vorsahen.

Das folgende ist keine abschließende Aufzählung. Sie wird noch ergänzt und wer etwas beitragen möchte, kann dies gerne über das Kontaktformular, welches in der linken Spalte verlinkt ist, tun.

Das Foto

Seit der Versendung der Rückmeldeunterlagen zum Sommersemester 2011 im August 2010 wurde man aufgefordert ein Foto für die BlueCard hochzuladen. Eine Grundlage für die Erhebung wurde aber erst im Januar 2011 durch eine Änderung der Einschreibungsordnung erlassen. Aber selbst dann gilt noch das Datenschutzgesetz des Landes NRW, welches Datensparsamkeit vorschreibt. Auch ist die Erhebung an einen Verwendungszweck gebunden. Von Seiten des Datenschutzbeauftragten der RWTH Aachen wurde als Verwendungszweck die Legitimation bzw. Authentifizierung genannt. Genau diese war aber nie möglich.

Mit der Ausgabe der neuen BlueCard wurde der Mangel nun abgestellt, da durch die Überprüfung des Fotos der Zweck tatsächlich gegeben ist.

Ausgabe der Karte als Chipkarte

Tatsächlich sieht § 29a DSG NRW vor, dass mobile personenbezogene Datenverarbeitungssysteme, wie z.B. Chipkarten, nur mit Einwilligung der betroffenen Person nach ihrer vorherigen umfassenden Aufklärung eingesetzt werden dürfen. Worauf sich die Aufklärung bezieht, ob auf Funktionen der Karte oder auf die Aufklärung über die einem zustehenden Rechte (siehe nächster Abschnitt), ist unklar. Die Einwilligung für eine Chipkarte wurde von der RWTH jedoch nicht eingeholt. Vielmehr wurde der Prozess hier umgedreht.

Richtig wäre eine Ausgabe von Karten ohne Chip mit einer Umtauschmöglichkeit in eine mit Chip bzw. eine vorherige Einholung der Einwilligung gewesen. Ersteres wäre unverhältnismäßig (sowohl im Bezug auf den Aufwand wie auf den produzierten Müll), letzteres wäre jedoch eine sinnvolle Möglichkeit gewesen. Die RWTH hat an dieser Stelle eine Einwilligung vorausgesetzt und die, die keine Karte mit Chip haben wollten, mit einem zusätzlichen Weg zur BlueCard-Infostelle im SuperC belastet.

Aufklärung über Rechte

Die Betroffenen sind bei der Ausgabe des mobilen Datenverarbeitungssystems [, also der Chipkarte,] über die ihnen nach § 5 zustehenden Rechte aufzuklären.

(Auszug aus § 29a Abs. 3 DSG NRW)

Bei der Ausgabe der ersten Karte hat die RWTH die Studierenden nicht über die ihnen zustehenden Rechte informiert und dies auch nicht nachgeholt. Hat sie dies bei der Ausgabe der zweiten Karte getan?

Zudem weise ich auf die Ihnen gemäß § 5 Datenschutzgesetz NRW zustehenden Rechte hin. Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der BlueCard verarbeitet werden, kann Ihnen die BlueCard-Servicestelle erteilen.

(Auszug aus der Mail des Kanzlers der RWTH an alle Studierenden vom 10. Juni 2011)

Evtl. mag dies ja reichen, aber insgesamt ist dies vor dem Hintergrund des oben auf dieser Seite genannten Zitats, nach dem die RWTH großen Wert auf Datenschutz legt, etwas dürftig. Der § 5 DSG NRW listet 7 verschiedene Rechte auf, von dem im Zitat lediglich eins genannt wird. Außerdem geht dieser eine Absatz in der langen Mail zur BlueCard etwas unter, zumal dieser auch ziemlich weit unten steht. Eine sinnvolle Information, z.B. durch ein Infoblatt, welches auch weitere Informationen wie z.B. Nutzungsmöglichkeiten hätte beinhalten können, wäre sicher sinnvoller gewesen.

Weiteres

Weiteres wird in den kommenden Wochen noch folgen. Aufgrund von Änderungen zwischen der alten und neuen Karte müssen manche Bewertungen geändert werden. Der Datenfluss zum Studentenwerk und die für deren Geldbörse auf der Karte gespeicherten Daten werden als nächstes betrachtet.