Rechtliche Grundlage

Die RWTH Aachen begründet die rechtlichen Grundlagen für die BlueCard mit § 48 Abs. 1 des Hochschulgesetzes NRW, welche besagt:

Eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber wird für einen oder mehrere Studiengänge eingeschrieben, wenn sie oder er die hierfür erforderliche Qualifikation und die sonstigen Zugangsvoraussetzungen nachweist und kein Einschreibungshindernis vorliegt. Die Einschreibung wird in der Einschreibungsordnung geregelt. Darin trifft die Hochschule auch Bestimmungen über Art, Umfang und Behandlung der zu erhebenden und zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und insbesondere für einen mit maschinellen Verfahren und Datenträgern unterstützten Studierendenausweis erforderlich sind; sie unterrichtet die Studierenden über die Einsatzmöglichkeiten des Studierendenausweises.

Die weitere Grundlage ist damit die Einschreibungsordnung der RWTH Aachen in der jeweils aktuellen Version, wie sie in den Amtlichen Bekanntmachungen zu finden ist. Diese beschreibt in § 4 das Verfahren der Einschreibung.

In Absatz 8 ist dort die multifunktionale Chipkarte mit der Gültigkeit von 4 Jahren sowie die Variante ohne Chip beschrieben. Dort ist hinsichtlich der auf der Karte aufgedruckten und im Chip gespeichert Daten folgendes geregelt:

Auf der Kartenoberfläche befinden sich optisch lesbar die Bezeichnung „RWTH Aachen University“ und „Studierendenausweis/ Student Identity Card“ sowie die RWTH-Kartennummer im Klartext und als Barcode; darüber hinaus Titel, Name, Vorname, Matrikelnummer, RWTH-ID, Gültigkeitszeitraum und ein Foto der bzw. des Studierenden.

Der Kartenkörper enthält einen kontaktlosen Chip mit getrennten und unabhängig von-einander nutzbaren Speicherbereichen für die einzelnen nachstehend aufgeführten Funktionen mit folgenden personenbezogenen gespeicherten Daten:
1. Kartenseriennummer
2. RWTH-Kartennummer
3. RWTH-ID
4. CMS-Kartennummer
5. Statuskennzeichen (Studierende/r)
6. Saldo der elektronischen Geldbörse

Zusätzlich werden in Absatz 10 automatisierte Weiterleitung geregelt. Im Vergleich zur Einschreibungsordnung zum Zeitpunkt des Papierausweises sind zwei Weiterleitungen hinzugekommen:

j) an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) zur Erstellung und Versendung der Semestertickets (Name, Vorname, Anschrift, Matrikelnummer, Geschlecht, Gültigkeitszeitraum);

k) an das Studentenwerk Aachen A.ö.R. für die Inanspruchnahme der Bezahlfunktion bei Bedarf (RWTH-ID, RWTH-Kartennummer, CMS-Kartennummer, Merkmal „Studierende/r“).

Dies sind die Grundlagen für die Erhebung und Weiterleitungen von Daten im Rahmen der BlueCard Stand Juni 2011.